Bewährungshilfe in der Schweiz
Der Begriff Bewährungshilfe steht heute in der Schweiz für die Soziale Arbeit innerhalb des Justizwesens, aber auch für neuere ambulante Betreuungsformen (alternative Vollzugsformen) von straffälligen Personen ausserhalb von Massnahme- und Vollzugsanstalten. Im 'alten' Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) wurde die Bezeichnung «Schutzaufsicht» verwendet; sie wird in der heute gültigenFassung des allgemeinen Teils des StGB (ab 1.1.2007) durch den Begriff <Bewährungshilfe> abgelöst.
In den Artikeln 47 und 379 des bisherigen StGB wurden die Aufgaben der Bewährungshilfe und die Organisationsformen ihrer Dienststellen definiert. Die Verantwortung für die Durchführung der Bewährungshilfe obliegt den einzelnen Kantonen und wird in kantonalen Verordnungen geregelt. In jedem Kanton bestehen deshalb Besonderheiten und unterschiedliche Arbeitsweisen. Die Leiterinnen und Leiter der Dienststellen treffen sich zwei Mal pro Jahr zum Erfahrungsaustausch und um Gemeinsamkeiten zu definieren (Schweizerische Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Bewährungshilfen SKLB).
Die Bewährungshilfe wird von Gesetzes wegen durch Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und Vollzugsbehörden angeordnet. In vielen Kantonen kann sie zusätzlich freiwillig auf Wunsch von Klientinnen und Klienten erfolgen. Rechtshilfeweise werden zudem Mandate von andern Kantonen übernommen. Die konkreten Aufgaben der Bewährungshilfe werden von gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrgenommen.
In vielen Kantonen arbeiten die Dienststellen der Bewährungshilfen nach dem Konzept der 'Durchgehenden Betreuung' (entspricht den Auflagen des neuen StGB). Sie beraten und begleiten Angeschuldigte resp. Straffällige während allen vier Vollzugsphasen: Untersuchungshaft, Strafvollzug, Halbfreiheit und Probezeit. Immer mehr Dienststellen der Bewährungshilfen übernehmen auch Vollzugsaufgaben. So führen sie die alternativen Vollzugsformen Gemeinnützige Arbeit, Electronic Monitoring und Bussenabverdienen durch, überwachen ambulante Massnahmen, entwickeln und organisieren neue deliktorientierte Betreuungs- oder Sanktionsformen wie kognitiv-verhaltensorientierte Lernprogramme.
Ziel der Bewährungshilfe ist die soziale Integration der von ihr betreuten Personen und damit Rückfallverhinderung und Präventionsarbeit. Selbständigkeit und Eigenverantwortung werden gefördert, Fehlverhalten wird thematisiert und daraus resultierende Konsequenzen werden aufgezeigt. Die Dienststellen der Bewährungshilfen unterstützen die betroffenen Menschen bei der Suche von Unterkunft und Arbeit, bei Sucht- und Gesundheitsfragen, Budgetfragen und Schuldensanierungen sowie bei persönlichen und zwischenmenschlichen Schwierigkeiten. Bei spezifischen Problemen wird die Hilfe von Fachleuten oder Therapien vermittelt. Die Dienststellen der Bewährungshilfen arbeiten intensiv mit Behörden, Institutionen, Beratungsstellen und Advokaturbüros zusammen. Dabei werden sowohl die Interessen der Betroffenen, z.B. im Bereich Datenschutz, als auch jene der Öffentlichkeit, beispielsweise im Bereich der Sicherheit berücksichtigt.
Die Dienststellen der Bewährungshilfen verstehen sich heute als Teil des Justizsystems. Sie engagieren sich innerhalb der Kantone und der Konkordate in Fachkonferenzen und bringen ihre sozialarbeiterischen Anliegen aktiv in die kriminalpolitische Diskussion ein. Die Bewährungshilfe in der Schweiz befindet sich in einem laufenden Wandel. Momentan erarbeiten die Leiterinnen und Leiter der Dienststellen zwei Grundsatzpapiere zu den Themen «ethische Prinzipien» und «zukünftige Aufgaben der Bewährungshilfe».
